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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

I. Allgemeines

Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen liegen allen Rechtsbeziehungen zugrunde. Etwaige abweichende Bedingungen des Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird ausdrücklich widersprochen. Durch die Aufgabe einer Bestellung erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen als verbindlich an.

II. Angebote

Alle unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch unsere Auftragsbestätigung und die Bestätigung des Kunden kommt der Vertrag zustande. Bestätigte Preise gelten nur bis zum vertraglichen Liefertermin als fest vereinbart. Die in unseren Schriften und auf unserer Website dargelegten technischen Preise, Eigenschaften, Maße, Gewichte, Trockenheit, Abbildungen und Zeichnungen werden zwar nach bester Kenntnis abgegeben, sind jedoch unverbindlich. Dies bezieht sich auch auf vorgelegte Muster.

III. Muster/

Bei der Bemusterung unserer Ware handelt es sich grundsätzlich um unverbindliche Muster. Da Holz, Bambus, Kork oder Linoleum, ein Naturprodukt ist, sind Abweichungen in Farbe, Struktur, Astigkeit und anderen wuchsbedingten Eigenschaften möglich. In der Regel sind nicht alle möglichen Eigenschaften in einem Muster zu zeigen. Die Überlassung der Muster erfolgt zur Ansicht. Für die Muster wird eine Pauschale erhoben wenn diese nicht in einer Frist von 3 Wochen zurückgesendet werden. Die Frist kann auf Anfrage verlängert werden. Die Rücksendung hat ausreichend frankiert an den Absender zu erfolgen. Unfrei gesendete Muster werden zwar entgegengenommen, die angefallenen Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Onlineabbildungen jeder Art sind nicht verbindlich. Der Besteller hat sich selbst davon zu überzeugen, das er/sie die richtige gewünschte Ware einkauft/resp. verlegen lässt. Bestellungen des Kunden erfolgen auf eigenes Risiko. Nachträgliches tauschen der Ware erfolgt immer auf Kosten des Bestellers.

IV. Lieferung/Lieferzeit

Lieferungen können nur innerhalb der Schweiz erfolgen. Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine, Teillieferungen sind zulässig. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich erschweren, verzögern oder unmöglich machen, berechtigen uns, auch wenn sie ohne deren Verschulden bei unseren Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

In diesen Fällen sind wir im Übrigen auch zum Rücktritt hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteiles berechtigt, wenn sich das Leistungshindernis nicht durch zumutbare Aufwendungen beseitigen lässt. Das Rücktrittsrecht besteht auch bei endgültigen Leistungshindernissen. Ein Schadeneratzanspruch steht dem Kunden nicht zu.

Bei Belieferung muß zum Vereinbarten Termin eine vom Besteller autorisierte Person zur Entgegennahme und Prüfung der Lieferung sowie Unterschrift des Lieferscheins anwesend sein. Der Kunde hat für ausreichende Abladehilfe sorgen.

V. Kreditwürdigkeit

Bei Annahme von Aufträgen setzen wir Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners voraus. Sollte sich herausstellen, dass diese Voraussetzung bei Vertragsabschluss nicht gegeben war oder wenn der Kunde falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit macht bzw. wenn seine Kreditwürdigkeit nicht oder nicht mehr gegeben ist, sind wir berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Bestellungen durch Privatkunden sind wir berechtigt, nach freiem Ermessen Vorauskasse zu verlangen. Üblicherweise verlangen wir von Neukunden Vorauszahlung für Warenlieferungen. Arbeiten werden gegen Rechnung ausgeführt.

VI. Gewährleistung

Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese sofort auf Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerlosigkeit zu überprüfen. Erkennbare Beanstandungen führen nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie uns innerhalb sechs Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich aufgegeben werden. Transportschäden sind detailliert auf dem Frachtbrief zu vermerken. Keinesfalls darf der Frachtbrief reingezeichnet werden, da sonst eine Erstattung nicht möglich ist. Unwesentliche Abweichungen von der Bestellung gelten nicht als Mangel. Für unsachgemäß gelagerte Ware (zu kalt, zu feucht ..) kann nach Anlieferung der Ware keine Gewährleistung übernommen werden.

Glaubt der Käufer, Grund zur Beanstandung der gelieferten Ware zu haben, hat die Verarbeitung beziehungsweise Weiterverarbeitung (Verlegung) der Ware sofort zu unterbleiben. Nach unserer Aufforderung und nach unserem Wunsch ist uns die Ware ganz oder in Form fehlerhafter Musterstücke zur Prüfung zu übersenden.

Mängel der Ware verpflichten uns zu Ersatzlieferungen, sofern diese Mängel vom Hersteller des Produkts als Mangel anerkennt werden. Parkett Reno haftet selbst nicht für Produktgarantieleistungen. Jeglicher Garantieanspruch kann nur durch den Hersteller abgegolten werden. Ist eine Ersatzlieferung aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar, können wir vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen sind ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche für unmittelbare Schäden sowie Mangelfolgeschäden, damit verbundene Aufwände wie Montagekosten, Demontagekosten, Transportkosten; sind ausgeschlossen, sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz gegeben ist.

Der Anspruch auf Ersatzlieferung verjährt innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe der Ware. Ersatzlieferungen werden bestpassend vorgenommen. Farb- und Strukturabweichungen bleiben vorbehalten, da eine Garantie dafür, dass die Ersatzlieferung aus der gleichen Produktionsreihe wie die Vorlieferung stammt, nicht übernommen werden kann.

VII. Eigentumsvorbehalt

Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum (Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die noch in unserem Eigentum stehende Ware bis zur vollständigen Bezahlung nicht zu verarbeiten und sorgfältig in geeigneten, sauberen und entsprechend klimatisierten Räumen zu lagern. Bei Bezahlung mit Schecks besteht der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Einlösung.

VIII. Handwerkerservice

Die Vermittlung der Adresse eines Handwerkers ist ein unentgeltlicher Service. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Handwerker wird ein unabhängiges Rechtsgeschäft geschlossen. Der Kunde hat sich selbst von der fachlichen Eignung des Handwerkers zu überzeugen.

IX. Inhalt des Onlineangebotes

Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen. Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.

X. Kundensegment

Parkett Reno beliefert ausschliesslich Privatkundschaft und keine Handwerker, die das Produkt kommerziell an Ihre Kunden weiterverkaufen oder montieren. Sollte unwissentlich trotzdem ein solches Vertragsverhältnis zustande kommen, lehnt Parkett Reno jegliche Haftung ab die aus dem Vertragsverhälnis zwischen dem Widerverkäufer (Handwerker) und dessen Kunden entstehen kann. Insbesondere haftet Parkett Reno nicht für Aussagen und Versprechen bezüglich der Produktqualität, die ein solcher Wiederverkäufer unserer Produkte seinen Kunden gegenüber macht.

XI. Verweise und Links

Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten ("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu verhindern.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Wirksamkeit

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solothurn, Kanton Solothurn Schweiz. Es gilt ausschließlich das Recht der Schweiz. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen sind sämtliche Verarbeitungsanleitungen, die allen Lieferungen beiliegen.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die übrigen dennoch ihre Gültigkeit.

Publiziert am: Sonntag, 26. Februar 2006 (5528 mal gelesen)
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