Allgemeine Geschäfts- und LieferbedingungenAllgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen
I. Allgemeines
Unsere Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen liegen
allen Rechtsbeziehungen zugrunde. Etwaige abweichende Bedingungen des
Käufers haben keine Gültigkeit. Ihnen wird
ausdrücklich widersprochen. Durch die Aufgabe einer Bestellung
erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen als
verbindlich an.
II. Angebote
Alle unsere Angebote sind freibleibend. Erst durch unsere
Auftragsbestätigung und die Bestätigung des Kunden
kommt der Vertrag zustande. Bestätigte Preise gelten nur bis
zum vertraglichen Liefertermin als fest vereinbart. Die in unseren
Schriften und auf unserer Website dargelegten technischen Preise,
Eigenschaften, Maße, Gewichte, Trockenheit, Abbildungen und
Zeichnungen werden zwar nach bester Kenntnis abgegeben, sind jedoch
unverbindlich. Dies bezieht sich auch auf vorgelegte Muster.
III. Muster/
Bei der Bemusterung unserer Ware handelt es sich grundsätzlich
um unverbindliche Muster. Da Holz, Bambus, Kork oder Linoleum, ein
Naturprodukt ist, sind Abweichungen in Farbe, Struktur, Astigkeit und
anderen wuchsbedingten Eigenschaften möglich. In der Regel
sind nicht alle möglichen Eigenschaften in einem Muster zu
zeigen. Die Überlassung der Muster erfolgt zur Ansicht.
Für die Muster wird eine Pauschale erhoben wenn diese nicht in
einer Frist von 3 Wochen zurückgesendet werden. Die Frist kann
auf Anfrage verlängert werden. Die Rücksendung hat
ausreichend frankiert an den Absender zu erfolgen. Unfrei gesendete
Muster werden zwar entgegengenommen, die angefallenen Gebühren
werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Onlineabbildungen jeder Art
sind nicht verbindlich. Der Besteller hat sich selbst davon zu
überzeugen, das er/sie die richtige gewünschte Ware
einkauft/resp. verlegen lässt. Bestellungen des Kunden
erfolgen auf eigenes Risiko. Nachträgliches tauschen der Ware
erfolgt immer auf Kosten des Bestellers.
IV. Lieferung/Lieferzeit
Lieferungen können nur innerhalb der Schweiz erfolgen.
Vereinbarte Liefertermine gelten nicht als Festtermine, Teillieferungen
sind zulässig. Höhere Gewalt oder sonstige, von uns
nicht zu vertretende Ereignisse, die uns die Lieferung wesentlich
erschweren, verzögern oder unmöglich machen,
berechtigen uns, auch wenn sie ohne deren Verschulden bei unseren
Lieferanten eintreten, die Lieferung um die Dauer der Behinderung
zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.
In diesen Fällen sind wir im Übrigen auch zum
Rücktritt hinsichtlich des noch nicht erfüllten
Vertragsteiles berechtigt, wenn sich das Leistungshindernis nicht durch
zumutbare Aufwendungen beseitigen lässt. Das
Rücktrittsrecht besteht auch bei endgültigen
Leistungshindernissen. Ein Schadeneratzanspruch steht dem Kunden nicht
zu.
Bei Belieferung muß zum Vereinbarten Termin eine vom
Besteller autorisierte Person zur Entgegennahme und Prüfung
der Lieferung sowie Unterschrift des Lieferscheins anwesend sein. Der
Kunde hat für ausreichende Abladehilfe sorgen.
V. Kreditwürdigkeit
Bei Annahme von Aufträgen setzen wir
Zahlungsfähigkeit des Vertragspartners voraus. Sollte sich
herausstellen, dass diese Voraussetzung bei Vertragsabschluss nicht
gegeben war oder wenn der Kunde falsche Angaben über seine
Kreditwürdigkeit macht bzw. wenn seine
Kreditwürdigkeit nicht oder nicht mehr gegeben ist, sind wir
berechtigt, Vorauskasse zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten. Bei Bestellungen durch Privatkunden sind wir
berechtigt, nach freiem Ermessen Vorauskasse zu verlangen.
Üblicherweise verlangen wir von Neukunden Vorauszahlung
für Warenlieferungen. Arbeiten werden gegen Rechnung
ausgeführt.
VI. Gewährleistung
Nach Erhalt der Ware hat der Käufer diese sofort auf
Vollständigkeit, Richtigkeit und Fehlerlosigkeit zu
überprüfen. Erkennbare Beanstandungen führen
nur dann zu Gewährleistungsansprüchen, wenn sie uns
innerhalb sechs Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich aufgegeben
werden. Transportschäden sind detailliert auf dem Frachtbrief
zu vermerken. Keinesfalls darf der Frachtbrief reingezeichnet werden,
da sonst eine Erstattung nicht möglich ist. Unwesentliche
Abweichungen von der Bestellung gelten nicht als Mangel. Für
unsachgemäß gelagerte Ware (zu kalt, zu feucht ..)
kann nach Anlieferung der Ware keine Gewährleistung
übernommen werden.
Glaubt der Käufer, Grund zur Beanstandung der gelieferten Ware
zu haben, hat die Verarbeitung beziehungsweise Weiterverarbeitung
(Verlegung) der Ware sofort zu unterbleiben. Nach unserer Aufforderung
und nach unserem Wunsch ist uns die Ware ganz oder in Form fehlerhafter
Musterstücke zur Prüfung zu übersenden.
Mängel der Ware verpflichten uns zu Ersatzlieferungen, sofern
diese Mängel vom Hersteller des Produkts als Mangel anerkennt
werden. Parkett Reno haftet selbst nicht für
Produktgarantieleistungen. Jeglicher Garantieanspruch kann nur durch
den Hersteller abgegolten werden. Ist eine Ersatzlieferung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, unmöglich
oder aus wirtschaftlichen Gründen unzumutbar, können
wir vom Vertrag zurücktreten. Darüber hinausgehende
Ansprüche auf Ersatz von Aufwendungen sind ausgeschlossen.
Schadenersatzansprüche für unmittelbare
Schäden sowie Mangelfolgeschäden, damit verbundene Aufwände wie Montagekosten, Demontagekosten, Transportkosten; sind ausgeschlossen,
sofern nicht grobes Verschulden oder Vorsatz gegeben ist.
Der Anspruch auf Ersatzlieferung verjährt innerhalb von sechs
Monaten nach Übergabe der Ware. Ersatzlieferungen werden
bestpassend vorgenommen. Farb- und Strukturabweichungen bleiben
vorbehalten, da eine Garantie dafür, dass die Ersatzlieferung
aus der gleichen Produktionsreihe wie die Vorlieferung stammt, nicht
übernommen werden kann.
VII. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche von uns gelieferten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung unserer gesamten Forderungen aus der
Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum
(Kontokorrentvorbehalt). Der Käufer verpflichtet sich, die
noch in unserem Eigentum stehende Ware bis zur vollständigen
Bezahlung nicht zu verarbeiten und sorgfältig in geeigneten,
sauberen und entsprechend klimatisierten Räumen zu lagern. Bei
Bezahlung mit Schecks besteht der Eigentumsvorbehalt bis zu deren
Einlösung.
VIII. Handwerkerservice
Die Vermittlung der Adresse eines Handwerkers ist ein unentgeltlicher
Service. Zwischen dem Kunden und dem jeweiligen Handwerker wird ein
unabhängiges Rechtsgeschäft geschlossen. Der Kunde
hat sich selbst von der fachlichen Eignung des Handwerkers zu
überzeugen.
IX. Inhalt des Onlineangebotes
Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die
Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder
Qualität der bereitgestellten Informationen.
Haftungsansprüche gegen den Autor, welche sich auf
Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die
Nutzung oder Nichtnutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die
Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen
verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
X. Kundensegment
Parkett Reno beliefert ausschliesslich Privatkundschaft und keine
Handwerker, die das Produkt kommerziell an Ihre Kunden weiterverkaufen
oder montieren. Sollte unwissentlich trotzdem ein solches
Vertragsverhältnis zustande kommen, lehnt Parkett Reno
jegliche Haftung ab die aus dem Vertragsverhälnis zwischen dem
Widerverkäufer (Handwerker) und dessen Kunden entstehen kann.
Insbesondere haftet Parkett Reno nicht für Aussagen und
Versprechen bezüglich der Produktqualität, die ein
solcher Wiederverkäufer unserer Produkte seinen Kunden
gegenüber macht.
XI. Verweise und Links
Bei direkten oder indirekten Verweisen auf fremde Internetseiten
("Links"), die außerhalb des Verantwortungsbereiches des
Autors liegen, würde eine Haftungsverpflichtung
ausschließlich in dem Fall in Kraft treten, in dem der Autor
von den Inhalten Kenntnis hat und es ihm technisch möglich und
zumutbar wäre, die Nutzung im Falle rechtswidriger Inhalte zu
verhindern.
XII. Erfüllungsort und Gerichtsstand, Wirksamkeit
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Solothurn, Kanton
Solothurn Schweiz. Es gilt ausschließlich das Recht der
Schweiz. Bestandteil dieser Allgemeinen Geschäfts- und
Lieferbedingungen sind sämtliche Verarbeitungsanleitungen, die
allen Lieferungen beiliegen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so behalten die
übrigen dennoch ihre Gültigkeit.
Publiziert am: Sonntag, 26. Februar 2006 (5528 mal gelesen)
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